Allgemeine Geschäftsbedingungen

Teilnahmebedingungen 2020 Kärnten Läuft und Graz Marathon
 Allgemeine Geschäfts- und Teilnahmebedingungen Kärnten Läuft 2020 und Graz Marathon 2020
Version 3, 11. November 2019

Präambel
Der Graz-Marathon 2020 kann in der bisherigen Form coronabedingt nicht stattfinden. Trotzdem steht den Teilnehmern eine Webplattform sowie eine App zur Verfügung, die eine Eventsimulation ermöglicht. Die Anmeldung und die Teilnahme sind kostenlos. Wechselseitig bestehen keine Verpflichtungen.

Besondere Regeln:
+ Die Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr bzw. eigenes Risiko teil.
+ Die Teilnehmer versichern, dass sie sich insbesondere an die gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich Coronamaßnahmen halten werden.
+ Die Teilnehmer werden insbesondere am 11. Oktober auf keiner der bisherigen offiziellen Marathonstrecken ihren individuellen Lauf durchführen um Massenansammlungen zu verhindern. 
+ Die Nutzung der hier vorgeschlagenen Tools ist unverbindlich und kostenlos
+ Im Fall eines Systemversagens haben können keine wie immer gearteten Ansprüche gegen den Veranstalter gerichtet werden
+ Angemeldete Teilnehmer sowie Finisher haben keinen Anspruch auf die in Aussicht gestellten Leistungen. 
+ Soweit die AGBs 2019 aufgrund der geänderten Situation eine logische Grundlage haben, behalten sie ihre Gültigkeit.

1. Geltungsbereich
Die in der Folge beschriebenen allgemeinen Geschäfts- und Teilnahmebedingungen gelten für alle Teilnehmer, die im Rahmen von Kärnten Läuft oder des Graz Marathon an einem der Bewerbe teilnehmen. Veranstalter von Kärnten Läuft und Graz Marathon ist die MJK Sportmarketing GmbH, Burgblickweg 8, 9520 Annenheim. Österreichisches Recht wird angewendet. Gerichtsstand ist das für den Veranstalter zuständige Gericht. Diese Teilnahmebedingungen regeln das zwischen den Teilnehmern und dem Veranstalter zustande kommende Rechtsverhältnis. Sie sind gelegentlichen inhaltlichen Änderungen unterworfen. Sie sind in ihrer bei Anmeldung jeweils gültigen Fassung Bestandteil des Vertrages zwischen Veranstalter und Teilnehmer. Änderungen, die unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der Teilnehmer erfolgen und die vom Veranstalter im Internet oder in Schriftform bekannt gegeben werden, werden ohne weiteres Vertragsbestandteil der Teilnahmebedingungen. Sämtliche Erklärungen eines Teilnehmers gegenüber dem Veranstalter sind ausschließlich schriftlich per Post (MJK Sportmarketing GmbH, Burgblickweg 8, 9520 Annenheim) oder per E-Mail (office@mjksportmarketing.com) an den Veranstalter, zu richten. Sämtliche Erklärungen gem. Punkt 28 „Verwendung von personenbezogenen Daten“ sind ausschließlich schriftlich per Post (MJK Sportmarketing GmbH, Burgblickweg 8, 9520 Annenheim) oder per E-Mail (datenschutz@mjk-sportmarketing.com) an den Veranstalter, zu richten

2. Teilnahme und Sicherheit
Startberechtigt ist jeder, der das in der jeweiligen Veranstaltungsausschreibung vorgeschriebene Lebensalter erreicht hat. Die Teilnahme unter Verwendung anderer Sportgeräte ist nicht gestattet. Sportgeräte jeglicher Art, welche die Sicherheit oder Gesundheit der Teilnehmer oder Besucher der Veranstaltung beeinträchtigen können, sind zur Teilnahme an der Veranstaltung nicht zugelassen. Dazu gehören z.B. Fahrräder und Inline Skates. Die Teilnahme mit Rollstühlen und/oder sog. „Handbikes“ ist aus sicherheitstechnischen Gründen nicht möglich. Eine Begleitung durch Fahrräder, Inline-Skater und anderer Fortbewegungsmittel sowie die Mitnahme von Tieren (ausgenommen beim Kärnten Läuft Bewerb Dogging – Laufen mit dem Hund) ist nicht erlaubt und hat die Disqualifikation der/s jeweiligen Läuferin/s zur Folge! Seitens des Veranstalters begleiten Fahrzeuge (Polizei, Führungsfahrzeug, Schlussfahrzeug, Fotografen / Filmteams) und Fahrradspotter das Feld. All diese Fahrzeuge und Fahrräder sind klar als Veranstalterfahrzeuge gekennzeichnet. Eventuelle, auf der Strecke befindliche, Einsatzfahrzeuge (Rettung, Polizei, Feuerwehr) haben klare Vorfahrt. Organisatorische Maßnahmen gibt der Veranstalter den Teilnehmern vor Beginn der Veranstaltung bekannt. Den Anweisungen des Veranstalters und seines entsprechend kenntlich gemachten Personals ist unbedingt Folge zu leisten. Teilnahmebedingungen 2020 Kärnten Läuft und Graz Marathon_Version 3_08112019.docx Seite 2 of 10 Bei Zuwiderhandlungen, die den ordnungsgemäßen Verlauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der übrigen Teilnehmer gefährden können, sind die vom Veranstalter befugten Mitarbeiter berechtigt, den jederzeitigen Ausschluss des Betreffenden von der Veranstaltung und/oder die Disqualifizierung auszusprechen. Die die Veranstaltung betreuenden medizinischen Dienste, können bei entsprechenden gesundheitlichen Anzeichen zum Schutz des Teilnehmers diesem auch empfehlen den Wettkampf zu beenden.

3. Clean Sport Statement
Der Teilnehmer versichert, dass er die internationalen Anti-Dopingrichtlinien achtet und keine Ausschlussgründe von Sportveranstaltungen nach den internationalen Anti-Doping-Bestimmungen gegen ihn vorliegen. Er versichert, dass er zur Erbringung von sportlichen Leistungen keinerlei verbotene Substanzen zur Steigerung des körperlichen Leistungsvermögens zu sich nimmt oder jemals an andere Personen weitergegeben hat. Weiters versichert er, keinerlei verbotene leistungssteigernde Methoden anzuwenden, oder bei anderen Personen angewendet zu haben.

4. ONLINE Anmeldungen Die Anmeldung zu allen Bewerben von Kärnten Läuft und Graz Marathon ist über das ONLINE Anmeldeportal von www.anmeldesystem.com möglich. Der Vertrag kommt direkt zwischen dem jeweiligen Anmelder und dem Veranstalter MJK Sportmarketing zustande. Die Maxfun Sports GmbH fungiert hier lediglich als Vermittler und Service-Provider der Anmeldeportale. Ihr Konto wird durch Maxfun Sports GmbH belastet, dies erfolgt im Auftrag und auf Rechnung von Kärnten Läuft. Auf dem Anmeldeportal kann jederzeit der Anmeldestatus der Teilnehmer in Echtzeit eingesehen werden. Für Rückfragen in Zusammenhang mit der Anmeldung und/oder Abrechnung steht ausschließlich das Callcenter von anmeldesystem.com zur Verfügung. Bei Anmeldung via Internet erhalten alle Teilnehmer unmittelbar nach erfolgter Absendung des Anmeldeformulars am Bildschirm eine Anmeldebestätigung mit der zugeteilten Startnummer, welche als Nachweis der ordnungsgemäßen Übermittlung der Daten an den Veranstalter gilt. Diese Anmeldebestätigung wird auch automatisch an die vom Teilnehmer angegebene E-Mail Adresse geschickt und muss für die Abholung der Startnummer vom Teilnehmer selbst ausgedruckt werden. Ob die entsprechende Zahlung für die vom Teilnehmer getätigte Anmeldung ebenfalls bestätigt ist (dies kann je nach Zahlungsart einige Tage dauern), kann der Teilnehmer mit dem bei der Anmeldung zugeteilten Passwort / User Login jederzeit auf den Portalen einsehen. Sollten die vom Teilnehmer angegebenen Zahlungsdaten fehlerhaft sein, erhält dieser vom Anmeldeportal eine entsprechende Benachrichtigung per Mail oder SMS. Sollte keine Zahlung eingehen, wird die Anmeldung des Teilnehmers als hinfällig betrachtet.

5. Anmeldung auf dem Postweg Anmeldungen via E-Mail oder postalisch sind nicht möglich.

6. Massenanmeldungen / Batchanmeldungen von Schulen / Vereinen für JM Graz Diese Form der Anmeldung kommt nur beim Graz Junior Marathon zum Tragen. Der Vertrag kommt direkt zwischen der jeweiligen Schule / Verein und dem Veranstalter MJK Sportmarketing zustande. Die Maxfun Sports GmbH fungiert hier lediglich als Vermittler und ServiceProvider der Anmeldeportale. Teilnahmebedingungen 2020 Kärnten Läuft und Graz Marathon_Version 3_08112019.docx Seite 3 of 10 Die Anmeldung erfolgt seitens der Schule (eines Vertreters) in Form einer vom Veranstalter MJK Sportmarketing GmbH zur Verfügung gestellten Excel Liste. Die Anmeldung erfolgt ohne Bezahlung und nach Abschluss der Anmeldung werden die Anmeldegebühren in Form einer Sammelrechnung / Barbegleichung bei der Startnummernabholung durch die MJK Sportmarketing GmbH in Rechnung gestellt. Die Zustimmung zu den AGB’s / Teilnahmebedingungen sowie die Kenntnisnahme / Zustimmung bezüglich der personenbezogenen Datenverwendung erfolgt schriftlich und im Vorhinein. Die betroffenen Schule oder der Verein benennt einen oder mehrere Ansprechpartner, die als Berechtigter für die Anmeldung ggü. der der MJK Sportmarketing GmbH auftreten und die im Rahmen dieser Massenanmeldung auch befugt sind personenbezogene Daten der Teilnehmer weiterzugeben. Auf dem Anmeldeportal kann jederzeit der Anmeldestatus der Teilnehmer in Echtzeit eingesehen werden.

7. Sammelanmeldungen von Firmen und Vereinen
Sammelanmeldungen von Firmen und Vereinen werden, wenn vom Kunden gewünscht, über ein Gutscheinsystem abgewickelt. Der Kunde erhält auf Anforderung eine bestimmte Anzahl von Gutscheinen pro Bewerb, die zu einer einmaligen kostenlosen Anmeldung im Anmeldeportal anmeldesystem.com berechtigen. Die Verrechnung dieser Gutscheine erfolgt in Form einer Sammelrechnung der MJK Sportmarketing GmbH an den Kunden.

8. Einlösung von generierten Gutscheinen bei der Nachnennung Generierte Gutscheine sind ausschließlich über die Online Voranmeldung einzulösen. Für die Einlösung eines Gutscheins im Rahmen der Nachnennung wird eine Manipulationsgebühr von € 5,- berechnet.

9. Nachnennungen am Veranstaltungsort Die Nachnennung zu allen Bewerben von Kärnten Läuft und Graz Marathon ist vor Ort an den jeweiligen Veranstaltungsorten möglich und wird elektronisch über sogenannte Nachnennterminals durchgeführt. Der Vertrag kommt direkt zwischen dem jeweiligen Anmelder und dem Veranstalter MJK Sportmarketing zustande. Die Maxfun Sports GmbH fungiert hier lediglich als Service-Provider der Nachnennung. Die Nachnennungsgebühr ist vor Ort bar zu entrichten.

10. Versicherung Die Versicherung ist Sache der Teilnehmer. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für Schäden an Personen und Eigentum. Dies gilt auch für beim Kleidertransport bzw. bei der Garderobe abhanden gekommene Bekleidungsstücke oder andere Gegenstände. Bei ONLINE Voranmeldungen über Internet haben die Teilnehmer die Möglichkeit, eine kostenpflichtige Storno-/Rücktrittsversicherung abzuschließen. Details dazu sind in der entsprechenden Rubrik des Anmeldesystems abrufbar. Das Versicherungsangebot ist ein Service des Anmeldeportals. Die Einreichung von Versicherungsfällen ist ausschließlich über das Anmeldeportal möglich. Merchandise Artikel (z.B. TShirts, BUFF Tuch, Medaillengravuren) sind nicht von der Versicherung umfasst.

11. Nichtteilnahme Tritt ein gemeldeter Teilnehmer aus welchen Gründen auch immer nicht zum Start an oder erklärt er vorher seine Nichtteilnahme gegenüber dem Veranstalter, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Teilnehmerbeitrages. Bei der Online Anmeldung hat der Teilnehmer die Möglichkeit eine Versicherung abzuschließen, welche im Krankheits-/Verletzungsfall die Rückerstattung gewährleistet. Genaue Bedingungen dazu befinden sich auf der Anmeldeseite von MaxFun Sports www.anmeldesystem.com Teilnahmebedingungen 2020 Kärnten Läuft und Graz Marathon_Version 3_08112019.docx Seite 4 of 10

12. Merchandising Über die Online Anmeldung werden bei beiden Events Merchandise Artikel (z.B. Funktionsshirt, BUFF Tuch etc) angeboten. Die Ausgabe dieser Artikel erfolgt bei der Startnummernausgabe und es ist in der Verantwortung der Athleten selbst daran zu denken. Diese gekauften Merchandise Artikel werden auf der Teilnahmebestätigung gut sichtbar aufgelistet. Sollte vergessen werden gekaufte Artikel abzuholen, so kann die betreffende Person sich nach dem Event beim Veranstalter melden und eine Nachsendung anfordern. Die Kosten der Nachsendung gehen zu Lasten des Empfängers. Tritt ein gemeldeter Teilnehmer aus welchen Gründen auch immer nicht zum Start an oder erklärt er vorher seine Nichtteilnahme gegenüber dem Veranstalter, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der Merchandise Artikel. Die betreffende Person kann sich nach dem Event beim Veranstalter melden und eine Nachsendung anfordern. Die Kosten der Nachsendung gehen zu Lasten des Empfängers. Sollten aufgrund einer Kooperation mit einem Eventsponsor gleiche oder ähnliche Artikel für Mitarbeiter oder Kunden des Eventsponsors ausgegeben werden, so hat aus diesem Grund der Käufer eines Merchandise Artikels kein Recht seinen Kauf rückgängig zu machen.

13. Siegerpreise Die Übergabe von Siegerpreisen / Trophäen erfolgt im Rahmen der Siegerehrungen. Sollte der Teilnehmer verabsäumen seinen Preis bei der Siegerehrung abzuholen, so gilt sein Preis als verfallen. Es erfolgt keine Nachsendung von Preisen.

14. Ausfall oder Abbruch der Veranstaltung Das Rennen findet bei jeder Witterung statt. Der Veranstalter behält sich jedoch das Recht vor, bei „Gefahr im Verzug“ das Rennen ohne Anspruch auf etwaige Rückvergütung des Nenngeldes vorzeitig abzubrechen. Die Rückerstattung der Nenngebühr kommt nur bei vollständigem Ausfall der Veranstaltung in Betracht. Ist der Ausfall vom Veranstalter nicht gerechtfertigt, erfolgt nur eine teilweise Rückerstattung der Nenngebühr in Höhe der nach Abzug der direkt dem Teilnehmer zurechenbaren Aufwendungen verbleibenden Differenz. Ist der Veranstalter in Fällen höherer Gewalt berechtigt oder aufgrund behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen, besteht keine Schadenersatzpflicht des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer.

15. Haftung für Sach-, Vermögens- und gesundheitliche Schäden Der Veranstalter haftet nicht für Sach- und Vermögensschäden jeder Art. Die Teilnehmer werden weder gegen die Veranstalter, die Partner und die Sponsoren des Veranstalters oder deren Vertreter Ansprüche wegen Schäden oder Verletzungen jeder Art geltend machen, die durch ihre Teilnahme entstehen könnten. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Teilnahme an einem der Bewerbe von Kärnten Läuft oder Graz Marathon. Es liegt im Verantwortungsbereich der Teilnehmer, ihren Gesundheitszustand vorher ärztlich überprüfen zu lassen. Teilnahmebedingungen 2020 Kärnten Läuft und Graz Marathon_Version 3_08112019.docx Seite 5 of 10

16. Startunterlagenabholung Die Abholung der Startunterlagen ist ohne Vorweis der Anmeldebestätigung nur unter Vorlage eines Lichtbildausweises möglich. Die Startunterlagen können gegen Vorlage der Anmeldebestätigung ersatzweise auch von Dritten Personen abgeholt werden.

17. Zeitnehmung und regelwidriges Verhalten Die Zeitnehmung erfolgt bei beiden Events durch MaxFun Timing. Die Zeitnehmungstransponder – die sogenannten „RFID TAGs“ – sind in den Startnummern integriert. Ohne Startnummer gibt es keine Zeitnahme / Wertung! Am Start und im Ziel liegen so genannte „Zeitnehmungsmatten“. Bei der Überquerung der Matten wird der registrierte TAG erkannt. Am Start beginnt die Zeit zu laufen, im Ziel wird die Zeit gestoppt. Weitere Zeitnehmungsmatten können nach Ermessen des Veranstalters (Zwischenzeiten, Durchlaufkontrolle, Sonderwertungen) auf der Strecke platziert werden. Um ins offizielle Endergebnis aufgenommen zu werden, müssen die Teilnehmer alle relevanten Zeitnehmungsmatten passieren. Bei fehlenden Ergebnissen einer oder mehrerer Zwischenzeiten und gleichzeitig nicht plausibel nachvollziehbaren Laufzeiten zwischen den fehlenden Zeitnehmungspunkten kann der Teilnehmer durch den Veranstalter disqualifiziert werden. Jeder Teilnehmer erhält bei der Startunterlagenausgabe seine Startnummer mit integriertem Zeitmessungs-TAG. Diese Startnummer ist ausschließlich auf den/die Teilnehmer / in und auf den angemeldeten Bewerb registriert und kann nicht anderweitig verwendet werden. Jede ausgegebene Startnummer mit RFID-TAG wird seitens Maxfun Timing vor Ausgabe an den Teilnehmer auf ihre Funktionsfähigkeit hin überprüft. Eine Gewährleistung und/oder Haftung des Veranstalters wegen einer Mangelhaftigkeit des TAGs, die nach Ausgabe auftritt, ist ausgeschlossen. Für eine korrekte Zeiterfassung ist die Startnummer immer außen (nicht unter einer Oberbekleidung) und auf der Vorderseite (Brustkorb) zu tragen. Für Startnummern die unter der Kleidung getragen werden, die auf der Rückseite oder seitlich getragen werden gibt es keine Garantie, dass die Zeit auf den Zeitnehmungsmatten ausgelöst wird. Jeder Teilnehmer hat selbst dafür Sorge zu tragen, dass er die richtige (für diese Veranstaltung auf ihn registrierte) Startnummer verwendet. Bei der Befestigung der Startnummer am Körper ist darauf zu achten, dass die Zeitmessungs-TAGs nicht durch Sicherheitsnadeln beschädigt werden. Die Verwendung einer Fremdstartnummer (einer dritten Person z. B. Nummer des Partners / der Partnerin) führt dazu, dass es keine Zeitnehmung / Zeitzuordnung gibt und der Teilnehmer nicht in der Ergebnisliste aufscheint. Trägt der Teilnehmer keine Startnummer wird er nicht in die Ergebnisliste aufgenommen bzw. vorzeitig aus dem Rennen genommen. Wird die offiziell zugeteilte Startnummer in irgendeiner Weise verändert, insbesondere der Werbeaufdruck unsichtbar oder unkenntlich gemacht, so wird der Teilnehmer von der Zeitwertung ausgeschlossen (Disqualifikation). Teilnahmebedingungen 2020 Kärnten Läuft und Graz Marathon_Version 3_08112019.docx Seite 6 of 10

18. Zeitnehmung Graz Marathon – Staffelmarathon Ohne Transponder gibt es keine Zeitnahme / Wertung! Jedes Team beim Graz Marathon Staffelbewerb erhält bei der Startnummernausgabe einen Transponder mit Klettverschluss. Dieser Transponder ist immer (ausschließlich) am Fußgelenk zu tragen und ist beim Wechsel an den nächsten Staffelläufer des Teams weiterzugeben. Die Zeitmessung erfolgt ausschließlich mit diesem Transponder. Zusätzlich hat jeder Staffelläufer seine Startnummer mit integriertem RFID-TAG zu tragen. Die Zeitmessung über die Startnummer dient hauptsächlich zu Kontrollzwecken (Übergaben, Kontrollpunkte). Ein Läufer kann auch mehr als einen Abschnitt (maximal 2) laufen, muss dann aber beide Startnummern tragen. In so einem Fall ist es erforderlich, dass der Läufer zwei zusammenhängende Abschnitte läuft. Trägt ein Staffelteilnehmer keine Startnummer kann er vorzeitig aus dem Rennen genommen werden. Trägt ein Graz Marathon Staffelteam keinen Transponder wird es nicht in die Ergebnisliste aufgenommen.

19. Eigenverpflegung a. Für den Marathon Bewerb beim Event Graz Marathon Jeder Teilnehmer kann vor dem Start an der gekennzeichneten Lokation in der Nähe des Startbereiches seine Eigenverpflegung für den Marathon abgeben. Die genauen Modalitäten sind auf der Homepage des Graz Marathon beschrieben. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für die Eigenverpflegung. b. Für alle anderen Bewerbe des Graz Marathon Es gibt keinen Möglichkeit Eigenverpflegung abzugeben c. Für den Event Kärnten Läuft Es gibt keine Möglichkeit Eigenverpflegung anzugeben

20. Gesundheitsbewerbe Die Kärnten Läuft Bewerbe Nordic Ladies Walk, Familienlauf und Komperdell Walk sowie der Komperdell City Walk und der Familienlauf beim Graz Marathon sind als so genannte Gesundheitsbewerbe definiert. Es erfolgt eine Zeitnehmung, allerdings gibt es keine Wertung und Siegerehrung. Unter allen Teilnehmern werden Preise verlost.

21. Bambinisprint Beim Bambinisprint erfolgt keine Zeitnehmung. Beim Bambinisprint ist vorgesehen, dass die Bambinis die dafür vorgesehene Strecke alleine und ohne Begleitung laufen. Die Bambinis werden durch Veranstaltungsmitarbeiter im abgesperrten Vorstartbereich abgeholt und gemeinsam zum Start geführt. Nach dem Lauf erhalten die Bambinis eine Erfrischung, sowie die Teilnehmermedaille und werden anschließend an ihre Eltern / Begleiter übergeben.

22. Startblöcke Aus organisatorischen Gründen erfolgt bei einigen Bewerben der Start in Blöcken. Dazu werden LäuferInnen entweder aufgrund Ihrer angegebenen Finisherzeit, des Bewerbes oder des Alters einzelnen Startblöcken zugeteilt. Teilnahmebedingungen 2020 Kärnten Läuft und Graz Marathon_Version 3_08112019.docx Seite 7 of 10 Die Information welchem Startblock die Läufer zugeteilt sind, ist der Anmeldbestätigung bzw. der Startnummer zu entnehmen. Ein Start in einem anderen Startblock wird als grobe Unsportlichkeit gewertet und kann zur Disqualifikation führen.

23. Disqualifikation bzw. Veranstaltungsausschluss Der Veranstalter behält sich vor, einen Teilnehmer jederzeit zu disqualifizieren und/oder von der Veranstaltung auszuschließen, wenn dieser bei seiner Anmeldung schuldhaft falsche Angaben zu personenbezogenen Daten, die für die Bewertung seiner sportlichen Leistung relevant sind, gemacht hat. Gleiches gilt für Teilnehmer, die einer Sperre durch einen nationalen Sport-Verband bzw. der NADA unterliegen, oder bereits wegen eines Doping Vergehens gesperrt waren, oder der Verdacht besteht, dass der Teilnehmer nach Einnahme nicht zugelassener Substanzen (Doping) an den Start geht. Darüber hinaus behält sich der Veranstalter das Recht vor, Anmeldungen ohne Angabe von Gründen zurückzuweisen.

24. Herausnahmen aus dem Rennen Die Bewerbe finden auf öffentlichen für den Verkehr zugelassenen Wegen und Straßen statt. Die Sicherheit der Teilnehmer wird durch eine zeitlich befristete behördliche Sperre dieser Wege und Straßen gewährleistet und durch vom Veranstalter eingesetztes Personal überwacht. Ist es absehbar, dass ein Teilnehmer es nicht schafft, die Strecke während der gesperrten und überwachten Zeit zu bewältigen, können vom Veranstalter befugte Mitarbeiter den Teilnehmer auffordern den Lauf zu beenden. In diesem Falle wird aus Sicherheitsgründen die Startnummer ungültig gemacht. Eine weitere Teilnahme auch auf eigenes Risiko ist nicht gestattet. Kärnten Läuft – Wörthersee Halbmarathon • Für den Wörthersee Halbmarathon gelten nachfolgende maximale Durchlaufzeiten an den vom Veranstalter definierten Messpunkten. Passiert ein Teilnehmer den angegebenen Messpunkt nicht innerhalb der vorgeschriebenen Zeit, so können vom Veranstalter befugte Mitarbeiter den Teilnehmer aus dem Rennen herausnehmen. • Messpunkt Pörtschach, Start Viertelmarathon, Seepromenade, km 9,4: späteste Durchlaufzeit muss 10:40 Uhr sein • Messpunkt Krumpendorf Labestation Jägerwirt, km 15,8: späteste Durchlaufzeit muss 11:40 Uhr sein Graz Marathon • Zielschluss für den Graz Marathon ist 16:00 Uhr – alle Athleten zu diesem Zeitpunkt nicht im Ziel sind, werden nicht gewertet bzw. seitens des Veranstalters befugte Mitarbeiter werden Teilnehmer auf der Strecke aus dem Rennen nehmen. • Alle Athleten müssen bis 12:45 Uhr die zweite Runde der Marathonstrecke beginnen. Sollte dies nicht der Fall sein, werden diese Teilnehmer seitens des Veranstalters aus dem Rennen herausgenommen. • Sollte sich abzeichnen, dass Athleten nicht in der vorgeschriebenen Zeit bis 16:00 Uhr (Zielschluss) das Ziel erreichen, so können vom Veranstalter befugte Mitarbeiter den Teilnehmer aus dem Rennen herausnehmen. Teilnahmebedingungen 2020 Kärnten Läuft und Graz Marathon_Version 3_08112019.docx Seite 8 of 10

25. Kleidertransport (nur Kärnten Läuft Sonntagsbewerbe) und Garderobe (nur Graz Marathon Sonntagsbewerbe) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für im Auftrag der Teilnehmer verwahrte Gegenstände, die durch vom Veranstalter dazu beauftragten Personen entgegengenommen werden. Dies gilt i.B. für Gegenstände, die bei Kärnten Läuft am Start beim Kleidertransport (LKW Kleidertransport vom Start ins Ziel) bzw. die vom Teilnehmer an den Garderoben des Graz Marathon abgegeben werden. Es werden ausschließlich die vom Veranstalter im Rahmen der Startnummernausgabe beigestellten Kleiderbags (Startersackerl) entgegengenommen. Auf dem Kleiderbag müssen die Startnummer und der der Name des Teilnehmers klar ersichtlich sein (Klebeetikette, wird mit den Startunterlagen mit ausgegeben). Die Ausgabe (Rückgabe) der abgegebenen Kleiderbeutel bei Kärnten Läuft ist im Ziel bis 14:00 Uhr geöffnet, wobei die Kleiderbeutel gegen Vorweis der Startnummer ausgegeben werden. Die Ausgabe (Rückgabe) der abgegebenen Kleiderbeutel bei der Graz Marathon Garderobe ist bis spätestens 16:30 Uhr möglich, wobei die Kleiderbeutel gegen Vorweis der Startnummer ausgegeben werden. Nicht abgeholte Kleiderbeutel werden vom Veranstalter maximal bis 3 Wochen nach der Veranstaltung aufbewahrt und können in diesem Zeitraum in den Büroräumen des Veranstalters unter Vorlage der Startnummer abgeholt werden. Danach werden die nicht abgeholten Kleiderbeutel durch den Veranstalter entsorgt. Eine Zusendung nicht abgeholter Kleiderbeutel per Post ist grundsätzlich nicht möglich.

26. Bild-, Ton- und Videorechte Sie räumen mit der Teilnahme an der Veranstaltung jegliche Rechte an vor, während und nach der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews, am Ganzen als auch an Teilen und zur mehrfachen Verwendung in jedem auch zukünftig möglichen technischen Verfahren dem Veranstalter zeitlich, räumlich, inhaltlich hinsichtlich der Verwertungsrechte ausschließlich und unbeschränkt ein. Die Rechte umfassen insbesondere die Vervielfältigung (Kopie), Verbreitung, Bearbeitung/Änderung, Veröffentlichung/ öffentliche Zurverfügungstellung (Internet), Sendung (Rundfunk, Fernsehen in jedem möglichen Weg), Vorführung/Aufführung, Speicherung und Archivierung in Datenbanken jeder Art, Sekundärnutzung (wie z.B. Sonderdokumentationen), Werbung (Eigen-, Fremdwerbung, jedoch im Zusammenhang mit dem Wettbewerb), in jedem Medium auch Social Media Plattformen, print, online, digital, mobile, multimedial wie Video, Filme, Printmedien, Plakate, Folder, etc. ein. Allfällige Bildnisschutz- oder Rechte an der Stimme, etc. werden dem Veranstalter von Ihnen unwiderruflich eingeräumt. Die Rechteeinräumung gilt auch für die Verwendung der Daten des Teilnehmers, wie Name, Geschlecht, Geburtsjahr und Wohnort für Berichterstattung in jeglichen Medien. Der Veranstalter kann seine Rechte gänzlich oder teilweise Dritten übertragen. Ein Anspruch auf Vergütung steht dem Teilnehmer nicht zu. Der Teilnehmer hält den Veranstalter aus und im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung und der Rechteübertragung völlig schad- und klaglos; dies umfasst auch Rechtsanwalts- und Gerichtsverfahrenskosten“

27. Verwendung von personenbezogenen Daten Die bei der Anmeldung angegebenen und bei der Zeitnehmung gewonnenen personenbezogenen und organisatorischen Daten (Name, Anrede, Titel, Adresse, Telefonnummern, E-Mail-Adresse, Geschlecht, Geburtsjahr, Verein, Zahlungsstatus, Laufzeiten, Ergebnisrang) werden für die Durchführung und die organisatorische Abwicklung der Veranstaltung digital gespeichert. Teilnahmebedingungen 2020 Kärnten Läuft und Graz Marathon_Version 3_08112019.docx Seite 9 of 10 Die gespeicherten personenbezogenen Daten werden auch durch den Zeitnehmungspartner (MaxFun Sports GmbH) zur Durchführung der Anmeldung, der Zeitmessung, der Erstellung der Ergebnislisten sowie der Veröffentlichung der Ergebnisse im Internet verarbeitet und gespeichert. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer einer Speicherung der Daten zu diesen Zwecken ein. In den “Datenschutzinformationen der MJK Sportmarketing GmbH“ die Ihnen bei der Anmeldung zur Kenntnis gebracht wird, informieren wir Sie ausführlich darüber, welche personenbezogenen Informationen wir als Veranstalter von Kärnten Läuft und Graz Marathon zu welchen Zwecken über Sie nutzen, speichern und verwenden, weil uns der Schutz Ihrer Daten wichtig ist und wir diese nur im Einklang mit datenschutzrechtlichen Bestimmungen (Datenschutz-Grundverordnung , Datenschutzgesetz DSG 2000, Telekommunikationsgesetz – TKG) verwenden möchten. a. Ansprechpartner für die Verwendung personenbezogener Daten Seitens der MJK Sportmarketing GmbH, steht Ihnen der Geschäftsführer Michael Kummerer als verantwortliche Person in Bezug auf die Verwendung Ihrer personenbezogenen Daten zur Verfügung. Alle Fragen, Korrekturen Ihrer gespeicherten Daten, Löschungen Ihrer Daten, Abmeldungen von der Versendung von elektronischen (E-Mails, Newsletter) oder postalischen Informationen an Sie und Weitergabe der Daten an Kooperationspartner müssen entweder schriftlich an die MJK Sportmarketing GmbH, Burgblickweg 8, 9520 Annenheim oder via E-Mail (datenschutz@mjksportmarketing.com) eingebracht werden b. Persönliche Daten für Medizinische Notfälle Die Gesundheit und bestmögliche Betreuung aller Teilnehmer sind uns wichtig. Um die Teilnehmer im Ernstfall schnellstmöglich und bestmöglich versorgen zu können, werden im Rahmen der Anmeldung und der Nachnennung Kontaktangaben und Angaben zum Gesundheitszustand abgefragt. Die Daten werden den Rettungsdiensten der Veranstaltungen zur Verfügung und ausschließlich im Notfall abgerufen. Die Rettungsdienste löschen diese Daten sofort nach Veranstaltung. c. Datenweitergabe an den Medienpartner Anzeigen und Marketing Kleine Zeitung GmbH & Co KG Bei der Anmeldung zu Kärnten Läuft oder Graz Marathon können Sie freiwillig zur Weitergabe Ihrer Adressdaten und der E-Mail Adresse an Anzeigen und Marketing Kleine Zeitung GmbH & Co KG einwilligen. Ihre personenbezogen Daten (Geschlecht, Name, Vorname, Geburtsjahr, Adresse, Land, Telefonnummer, E-Mai Adresse) werden nach freiwilliger Zustimmung seitens des VERABEITERS an den Kooperations- und Medienpartner Anzeigen und Marketing Kleine Zeitung GmbH & Co KG, (Gadollaplatz 1, 8010 Graz) weitergegeben. Anzeigen und Marketing Kleine Zeitung GmbH & Co KG verwendet diese Daten zur Kontaktaufnahme per Post, E-Mail, Push-Nachrichten, Telefax, Telefon oder SMS zu Zwecken der Zusendung von Informationen über eigene Waren und Dienstleistungen, sowie Sonder- und Werbeaktionen zu diesen (z.B. Test-, Folge- und Vorteilsangebote, Einladungen zu Veranstaltungen, Gewinnspiele, Umfragen, Bestellmöglichkeiten, Shop, Online-Auktion, Newsletter etc.) auch in Form von Massensendungen. Sie können diese Datenverwendung jederzeit über E-Mail (datenschutz@mjk-sportmarketing.com) oder postalisch (MJK Sportmarketing GmbH, Burgblickweg 8, 9420 Annenheim) mit der Betreffangabe „Verwendung meiner Daten durch Anzeigen und Marketing Kleine Zeitung“ widerrufen. Teilnahmebedingungen 2020 Kärnten Läuft und Graz Marathon_Version 3_08112019.docx Seite 10 of 10 d. Aussendungen von veranstaltungsrelevanten Informationen an Teilnehmer Teile Ihrer Anmelde- und Ergebnisdaten werden seitens des Veranstalters MJK Sportmarketing für die Bewerbung (Postversand von Broschüren, Flyern) und die regelmäßige Zusendung von Informationen in Form von Newslettern (Kärnten Läuft Newsletter, Graz Marathon Newsletter) verwendet. Die Zusendung von diesbezüglichen Informationen erfolgt ausschließlich durch den Veranstalter. Die Aussendungen können auch Informationen von Partnern der beiden Veranstaltungen beinhalten. Bei der Anmeldung zu Kärnten Läuft oder Graz Marathon stimmen Sie explizit der Verwendung der Adressdaten und der E-Mail Adresse für die postalische Aussendung von Informationen und von Newslettern zu. Es werden keine Informationen an minderjährige Personen (unter 16 Jahren) verschickt und es werden keine Newsletter an Personen, deren E-Mail Adresse auf der Robinson Liste steht verschickt. Sie können sich jederzeit über E-Mail (datenschutz@mjk-sportmarkleting.com), postalisch (MJK Sportmarketing GmbH, Burgblickweg 8. 9420 Annenheim) oder komfortabel in jedem Newsletter von der Zusendung dieser Newsletter abmelden. Sie können sich jederzeit über E-Mail (datenschutz@mjk-sportmarketing.com) oder postalisch (MJK Sportmarketing GmbH, Burgblickweg 8, 9420 Annenheim) für die Zusendung von veranstaltungsrelevanten Broschüren und Flyern abmelden.